ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
SaaS ERP «app-room»
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis über die Nutzung der SaaS-Lösung «app-room» zwischen:
app-room GmbH
Täfernstrasse 7a, 5405 Dättwil, Schweiz
(nachfolgend „app-room“)
und
Kunde
(gemäss Registrierung und/oder Angebot; nachfolgend „Kunde“)
app-room und Kunde werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
1. Zweck und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der SaaS-ERP-Lösung «app-room» sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen zwischen app-room und dem Kunden.
1.2 Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot/Abonnement, der Datenschutzerklärung sowie – soweit anwendbar – dem Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) die vertragliche Grundlage für die Nutzung der SaaS-Lösung.
1.3 Sofern kundenspezifische Softwareentwicklungen oder Sonderprogrammierungen beauftragt werden, gelten ergänzend der Rahmenvertrag Softwareentwicklung sowie die jeweilige Projektvereinbarung (Annex).
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn app-room diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgrundlagen
2.1 app-room ist Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Rechte an der Software «app-room». Dem Kunden werden ausschliesslich die vertraglich vereinbarten, online eingeräumten Nutzungsrechte gewährt.
2.2 Grundlage der Nutzung ist das vom Kunden gewählte Online-Angebot an Modulen in der jeweils aktuellen Version.
2.3 Sofern app-room dem Kunden eine individuelle Offerte erstellt, gilt jeweils die letzte vom Kunden bestätigte Version. Frühere Vereinbarungen oder Zusicherungen sind nichtig.
2.4. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln abschliessend die Zusammenarbeit der Parteien und Nutzung der Web-Plattform „app-room“.
3. Vertragsschluss
3.1 Vertragsschluss ohne individuelle Offerte
Bei der Online-Selbstanmeldung entsteht das Vertragsverhältnis durch Annahme dieser AGB, der aktuellen Datenschutzerklärung sowie – soweit erforderlich – des AVV.
Der Vertragsschluss für die vom Kunden gewählten Module erfolgt mit der Bestätigung durch app-room und begründet eine kostenpflichtige Nutzung der gewählten Module. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preis- und Abonnementmodell.
3.2 Vertragsschluss mit individueller Offerte
Hat app-room auf Wunsch des Kunden eine individuelle schriftliche Offerte verfasst, entsteht das Vertragsverhältnis durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden. Offerten sind grundsätzlich 30 Tage befristet.
Ergänzt, streicht oder ändert der Kunde die Offerte, kommt ohne ausdrückliches schriftliches Akzept der Änderungen durch app-room kein Vertrag zustande. Im Zweifelsfall gilt die letzte verbindliche Offerte von app-room.
4. Hosting und Datenstandort
4.1 app-room hostet die Daten des Kunden wie folgt: – Schweizer Kunden: ausschliesslich in der Schweiz. – EU-/EWR-Kunden: ausschliesslich in Deutschland.
4.2 Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Mit Registrierung bzw. Vertragsabschluss erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein nicht exklusives, persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Module.
5.2 Der Kunde darf die Funktionen von «app-room» in seiner Organisation gemäss Standard-Angebot oder individueller Offerte im vereinbarten Umfang über Fernzugriff via Internet nutzen.
5.3 Der Kunde stellt durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass nur die vertraglich berechtigte Anzahl Benutzer Zugang erhält.
5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihm erfassten Inhalte/Daten sowie deren Nutzung.
6. Rechte und Pflichten von app-room
6.1 Datenmigration: app-room unterstützt den Kunden bei einer allfälligen Datenmigration und integriert Daten gemäss Offerte kostenpflichtig.
6.2 Verfügbarkeit: app-room hält die Software ausserhalb angekündigter Wartungsfenster während mindestens 99.5% der Arbeitszeit (kumuliert über ein Jahr) funktionstüchtig.
6.3 Wartungsfenster: Aktualisierungen und Leistungserweiterungen erfolgen in der Regel in Wartungsfenstern. Diese werden grundsätzlich ausserhalb der üblichen Arbeitszeit angesetzt und dem Kunden angemessen im Voraus mitgeteilt.
6.4 app-room ist berechtigt, die Verfügbarkeit in Ausnahmefällen zur Wartung und Anpassung der Systeme temporär ganz oder teilweise einzuschränken.
6.5 Backups: app-room trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Verlust der Daten; dazu gehören mindestens tägliche Backups.
7. Supportleistungen
7.1 Dem Kunden stehen – je nach Angebot – folgende Supportkanäle zur Verfügung:
– integrierte Wissensdatenbank
– Telefon-Support (MO–FR, 10:00–12:00 / 13:00–17:00)
– Ticket-System
7.2 Anfragen werden während der Arbeitswoche (MO–FR) in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet.
7.3 Für Applikationen oder Services von Drittfirmen hat sich der Kunde an die jeweiligen Dritten zu wenden.
8. Zusätzliche Leistungen
8.1 Erbringt app-room Leistungen, die nicht Bestandteil des Grundangebots oder der Offerte sind, werden diese grundsätzlich in Rechnung gestellt.
8.2 Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.– (exkl. MWST) mutmasslich nicht übersteigen, genügt eine einfache schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung (z. B. E-Mail).
8.3 Für Leistungen, welche den Kostenrahmen von CHF 1’000.– (exkl. MWST) mutmasslich übersteigen, erstellt app-room vorgängig eine verbindliche Offerte.
8.4 Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand zuzüglich notwendiger (allenfalls beigezogenen Dritten) und ausgewiesener Spesen verrechnet.
9. Kundenspezifische Softwareentwicklungen / Sonderprogrammierungen
9.1 Kundenspezifische Softwareentwicklungen oder Sonderprogrammierungen sind nicht Teil dieser AGB.
9.2 Sofern der Kunde solche Leistungen beauftragt, erfolgt dies ausschliesslich auf Grundlage eines separaten Rahmenvertrags Softwareentwicklung sowie einer entsprechenden Projektvereinbarung (Annex).
9.3 Für Sonderprogrammierungen gelten insbesondere die dort geregelten Bestimmungen zu Leistungsumfang, Abnahme (z. B. über Taskboard/Trello), Vergütung und allfälligen Wartungsvergütungen.
10. Abnahme
10.1 Die online zur Verfügung gestellten SaaS-Dienstleistungen gelten mit der Nutzung als abgenommen.
10.2 Bei erweiterten Leistungen teilt app-room dem Kunden mit, ab wann die Software zur Nutzung bereitsteht. Wesentliche Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung verunmöglichen oder wesentlich erschweren, sind ab diesem Zeitpunkt innert 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen.
10.3 Kleinere Mängel behindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der ordentlichen Wartung bereinigt.
10.4 Die Produktivnutzung gilt in allen Fällen als Abnahme.
11. Preise, Preisänderungen
11.1 app-room kann Preise für Online-Dienstleistungen sowie Honoraransätze mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten per Ende Monat ändern.
11.2 Alle Preise verstehen sich exkl. MWST sowie allfälliger weiterer öffentlicher Abgaben.
11.3 Arbeitsstunden werden, sofern anwendbar, auf 15 Minuten genau abgerechnet; angebrochene Viertelstunden werden auf die nächste aufgerundet.
11.4 Notwendige und ausgewiesene Spesen trägt der Kunde.
12. In-Shop-Käufe
12.1 app-room ermöglicht den Kauf digitaler Produkte (z. B. Kataloge, Vorlagen). Diese werden dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses in seinem Account zur Verfügung gestellt.
12.2 Der Kauf erfolgt „wie besehen“ unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte.
12.3 Jegliche Haftung für Richtigkeit und Aktualität der digitalen Produkte wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
13. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Verzug
13.1 Die Rechnungsstellung für die vom Kunden gewählten Module erfolgt monatlich.
Der Abrechnungszeitraum beginnt jeweils am Datum des Vertragsschlusses und umfasst einen Monat. Die Folgerechnungen werden jeweils am gleichen Kalendertag des Folgemonats gestellt.
Zusätzliche Leistungen werden im jeweiligen Abrechnungsmonat separat in Rechnung gestellt.
13.2 Verzichtet der Kunde während des Monats auf die Nutzung einzelner Module oder beendet er das Vertragsverhältnis, bleibt er bis Monatsende kostenpflichtig.
13.3 Rechnungen sind innert 20 Kalendertagen netto zahlbar.
13.4 Der Kunde kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Weiteres in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5% p.a. sowie ein allfällig ausgewiesener Verzugsschaden fällig.
13.5 Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht innert 10 Tagen nicht nach, ist app-room berechtigt, die Verfügbarkeit ganz oder teilweise auszusetzen.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Der Vertrag tritt mit Annahme dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung (und, soweit erforderlich, des AVV) bzw. mit Bestätigung der Offerte bei seiner erstmaligen online-Anmeldung (Konto-Erstellung) unbefristet in Kraft.
14.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden. Dies gilt auch für einzelne Module.
14.3 Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis von der sich vertragskonform verhaltenden Partei vorzeitig – innerhalb von 30 Tagen aufgelöst werden, falls wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt oder nicht erfüllt werden.
14.4 Voraussetzung für eine vorzeitige Kündigung ist, dass die kündigende Partei der anderen Partei vorgängig eine schriftlich angesetzte Wiederherstellungsfrist von mindestens 20 Tagen gewährt, um den vertragsgemässen Zustand wiederherzustellen. Wird dieser Zustand schuldhaft nicht wiederhergestellt, kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 10-tägigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.
14.5 Kündigungen durch app-room erfolgen schriftlich (E-Mail, Messenger oder Brief).
15. Datenherausgabe und Löschung
15.1 Bei ordentlicher Beendigung hat der Kunde Anspruch auf Aushändigung der in seinen Modulen erstellten Daten.
15.2 Die Aushändigung erfolgt während 30 Arbeitstagen nach Vertragsende in der Form, wie sie in app-room zum Download bereitgestellt wird (z. B. Rechnungen als PDF sowie Artikel-, Lager- und Kundendaten als XLSX).
15.3 Arbeiten zur Aushändigung der Daten in anderer Form sind kostenpflichtig und fallen unter „Zusätzliche Leistungen“.
15.4 Entscheidet sich der Kunde nach Nutzung einer Testlizenz gegen die kostenpflichtige Nutzung, ist app-room nach einmaliger Aufforderung per E-Mail berechtigt, Konto und Daten unwiederbringlich zu löschen.
16. Urheberrechte und Rechtsgewährleistung
16.1 Alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie den im Rahmen der Softwarepflege erbrachten Leistungen stehen ausschliesslich app-room zu.
16.2 app-room gewährleistet, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemässe Nutzung ausschliessen oder einschränken.
16.3 Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend, ist app-room unverzüglich zu informieren. app-room hält den Kunden im Umfang der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen von berechtigten Ansprüchen frei.
16.4 Nutzt der Kunde über Schnittstellen (API) Dienstleistungen Dritter, gelten bezüglich deren Immaterialgüterrechte die Bestimmungen der jeweiligen Dritten.
17. Sachgewährleistung
17.1 app-room gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer den vereinbarten Spezifikationen entspricht und vertragsgemäss genutzt werden kann.
17.2 Versteckte Mängel sind umgehend nach Feststellung, spätestens jedoch drei Monate nach Abnahme, detailliert schriftlich zu melden.
17.3 Mängel werden innert angemessener Frist mit angemessenen Massnahmen behoben, in der Regel während eines Wartungsfensters.
17.4 app-room übernimmt keine Garantie, dass die Software und Serversysteme fehlerfrei sind oder bleiben oder jederzeit uneingeschränkt genutzt werden können. app-room garantiert zudem nicht, dass die Software reibungslos mit Software, Datensätzen oder Schnittstellen Dritter funktioniert.
17.5 app-room ist berechtigt, den Zugang oder einzelne Funktionalitäten zum Schutz höherer Interessen oder zur Abwehr von Schäden einzuschränken.
17.6 app-room erbringt Leistungen sorgfältig und fachmännisch. Wo Vertragserfüllung durch Dritte erfolgt, wählt, instruiert und kontrolliert app-room diese sorgfältig.
18. Daten und Services Dritter
18.1 app-room ermöglicht die Integration von Daten oder Services Dritter (z. B. Branchen-Services). Mangels Datenherrschaft leistet app-room keine Gewähr, dass Drittdaten jederzeit vollständig oder verfügbar sind.
18.2 app-room leistet keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Drittdaten. (Qualität) (z.B. Fahrzeugdaten).
18.3 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmässige Nutzung von Drittdaten.
19. Haftung
19.1 Die Haftung von app-room für direkten Sach- und Vermögensschaden ist – soweit gesetzlich zulässig – maximal auf die Summe der jährlichen Lizenzgebühr für das entsprechend fehlerhafte Modul beschränkt.
19.2 Jede weitergehende Haftung (insbesondere für mittelbare/indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Nutzen, nicht realisierte Einsparungen, Betriebs-/Produktionsausfall sowie Daten- und Reputationsverlust) wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen.
19.3 app-room haftet nicht für falschen oder widerrechtlichen Inhalt der gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Kunden oder Dritte.
19.4 Ansprüche aus der Nutzung von Drittdaten sind direkt zwischen Datenlieferant und Kunde zu regeln.
20. Vertraulichkeit
20.1 Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
20.2 Dritten dürfen vertrauliche Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die betroffene Partei vorgängig schriftlich zustimmt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
20.3 Der Kunde räumt app-room das Recht ein, für Demonstrations- und Werbezwecke öffentlich über das Bestehen des Vertragsverhältnisses exemplarisch zu informieren.
21. Datenschutz
21.1 Beide Parteien verpflichten sich, Personendaten gemäss anwendbarem Datenschutzrecht (DSG und – soweit anwendbar – DSGVO) rechtskonform zu bearbeiten.
21.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher (Datenherr) für die in seiner Organisation vorhandenen und bei der Nutzung anfallenden personen- und kundenbezogenen Daten.
21.3 app-room bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich im Auftrag des Kunden. Für diese Auftragsbearbeitung wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
21.4 app-room unterstützt den Kunden – unter Kostenfolge – bei der Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten, soweit dies app-room betrifft (z. B. Mitwirkung bei Auskunftsbegehren).
21.5 Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von app-room.
22. Dokumentation und Archivierung
Der Kunde bleibt verpflichtet, den gesetzlichen Dokumentations- und Archivierungspflichten nachzukommen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
23.2 app-room ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen beizuziehen.
23.3 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
23.4 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung von app-room abtreten. app-room kann Rechte an eine Rechtsnachfolgerin abtreten.
23.5 Die Parteien informieren sich gegenseitig frühzeitig über Ereignisse, welche die Vertragserfüllung betreffen.
23.6 Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu klären. Vor Anhebung einer gerichtlichen Klage verpflichten sich die Parteien zur Mediation durch einen qualifizierten Dritten. Scheitert diese, gilt dies als Klagebewilligung gemäss Art. 213 Abs. 3 ZPO.
23.7 Es gilt materielles Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der app-room GmbH in Dättwil (Schweiz).
23.8 app-room kann diese AGB mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als akzeptiert.
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